Private Leistungen

individuelle Gesundheitsleistung

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings gewährt sie keine Rundum-Versorgung. Wie in anderen Versicherungs-Bereichen gibt es auch im Gesundheitswesen die Spannweite von der Pflichtversicherung bis zum “Rundum – sorglos – Paket”.

Zahlreiche ärztliche Leistungen oder Arzneimittel, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, sondern in die sogenannte IGEL-Liste (Individuelle Gesundheitsleistungen) ausgegliedert.

Beispiele für solche IGEL – Angebote sind:

  • operative Entfernung von  gutartigen Hautveränderungen
  • Injektion in Gelenke unter OP-Saal-Bedingung
  • gutachterliche Bescheinigungen für Versicherungen und Fitnessclubs
  • Laboruntersuchungen auf Wunsch

Diese Leistungen dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden. Ich darf diese Leistungen daher auch nicht auf Chipkarte/Krankenschein erbringen bzw. verordnen.

Die meisten Chirurgen haben solche Extra-Leistungen in der Vergangenheit als Service dennoch durchgeführt. Die Kassenärztliche Vereinigung musste diese Vorgehensweise jedoch inzwischen als rechtswidrig beanstanden. Hintergrund dieser Einschränkungen ist der

Paragraph 12, Absatz 1 ( “Wirtschaftlichkeitsgebot” )
des Sozialgesetzbuches V:

“Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,
können Versicherte nicht beanspruchen,
dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken
und die Krankenkassen nicht bewilligen.”
 

Ich möchte Ihnen auch in Zukunft eine sinnvolle, vernünftige und qualifizierte Vorsorge und Behandlung anbieten.

Wenn Sie solche individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) in Anspruch nehmen möchten, so sprechen Sie mich bitte darauf an. Es entsteht dann für diesen Bereich ein privates Behandlungsverhältnis. Die Berechnung erfolgt wie bei allen Privat- Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten immer zuvor eine Honorarvereinbarung, damit Sie vorher die Kosten abschätzen können.

IGeL Leistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen, die im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht aufgeführt sind
und somit von diesen nicht bezahlt werden. Da sie das Maß dessen überschreiten, was von den Krankenkassen anerkannt wird, müssen Patienten diese Leistungen privat bezahlen.

  • Arthrosevorbeugung und Behandlung mit Gelenkinjektionen mit Hyaloronsäure (ca. 265 €)
  • operative Entfernung gutartiger Weichteilgeschwulste ohne Entzündungszeichen (ca. 65 €)
  • operative Entfernung von Warzen oder Neubildungen im Gesicht (ca. 58 €)
  • unfallchirurgische Versicherungsgutachten
  • Gerichtsgutachten

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